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Der Begriff "Inkasso" ist aus unserem Sprachgebrauch im Geschäftsleben kaum mehr wegzudenken. Unter Inkasso versteht man den vom Gesetz formulierten Auftrag an die Inkasso-Unternehmen, Forderungen bei Nichtbezahlung von geschuldeten Beträgen außergerichtlich beizutrieben. Damit werden Gerichte entlastet und die Rückzahlungen offener Forderungen an die Gläubiger beschleunigt.
Das Zahlungsverhalten von Unternehmen und Verbrauchern verschlechtert sich laufend. Durch zunehmende Überschuldung und Arbeitslosigkeit der Verbraucher oder Unterfinanzierung der Unternehmen, häufig verbunden mit schlechtem Forderungsmanagement, steigt die Quote der beizutreibenden Forderungen jährlich.
Die Inkasso-Tätigkeit ist genehmigungspflichtig bei gewerbsmäßigem Forderungseinzug durch Inkassounternehmen. Die Kosten für den Einzug von fälligen und einredefreien Forderungen muss der Schuldner dann tragen, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits im Verzug ist und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Dem Gläubiger obliegt eine Schadensminderungspflicht. Mit dem Inkassobetreibenden beliebig hohe Honorare zu verabreden, die dann dem Schuldner aufgebürdet werden sollen, wäre unzulässig.
Der Inkasso-Dienstleister versteht sich als Vermittler (Mediator) zwischen Unternehmen und Schulder. Dabei entschärft er eine Konfliktsituation und versucht, dafür Sorge zu tragen, dass beide Parteien weiterhin gemeinsam geschäftliche Aktivitäten entwickeln können.
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