Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell dem Bereich Finanzierung. Mit Inkasso ist im allgemeinen Sprachgebrauch der Einzug von Forderungen gemeint.
Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen gegen Dritte ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig und unterliegt damit einer Zulassung. Der geschäftsmäßige Kauf fremder Forderungen war früher aufgrund der 5. AVO zum Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtig, die Erlaubnispflicht hierfür ist durch Inkrafttreten des RDG entfallen.
Dieses Angebot soll Sie als Gläubiger und Schuldner über die Beitreibung von Forderungen informieren, Ihnen geeignete Dienstleister für Unternehmen vorschlagen und Wege aus den Schulden aufzeigen. Insbesondere Verbraucher müssen rechtzeitig und richtig auf berechtigte Forderungen eines Inkasso-Dienstleisters reagieren.
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